22. März bis 26. März | Entwicklungsstand-Gespräche |
11. Juni | Fotos werden gemacht |
18. Juni | Übernachtung Schatzsucher |
29. Oktober | Halloween |
01. November bis 05. November | Entwicklungsstand-Gespräche |
11. November | Lichterfest |
06. Dezember | Nikolaus |
16. Dezember | Weihnachtsfeier |
Autor: web461
Betrieb ab 23.02.21
Update Coronavirus vom 15.02.2021, 16:00 Uhr
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
ab dem 23. Februar 2021
Liebe Familien,
Die bisherige „Appell-Regelung“ ist verlängert bis 21. Februar.
Ab dem 22. Februar gilt der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Das Kinderhaus ist am 22. Februar wegen eines pädagogischen Tages geschlossen.
Ab dem 23. Februar sind wir wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen und haben für alle Kinder geöffnet.
Unsere Betreuungszeiten sind ab dem 23.02.2021 wieder wie konzeptionell festgeschrieben.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass es zu Einschränkungen im Betreuungsangebot kommen kann, da wir den Hygieneempfehlungen folgend die Betreuung in festen Gruppen umsetzen, um möglichst wenig Personalwechsel zwischen den Gruppen durchzuführen.
Den Elternbrief zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen findet ihr im Anhang.
Liebe Grüße,
Vorstand & Leitung
Wir suchen

Wir suchen eine
Leitung für unsere Kita „Kinderhaus Wetterau e.V.“.
Zum 01.07.2021 in Vollzeit.
Das Kinderhaus, 1989 als Elterninitiative gegründet, betreut etwa 35 Kinder von sechs Monaten bis zum Ende der Grundschulzeit.
Das Kinderhaus ist eine zertifizierte reggio inspirierte Einrichtung.
Als Leitung sind Sie, in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand, für die fachliche, personelle, wirtschaftliche und organisatorische Steuerung des Kinderhauses verantwortlich.
Die Umsetzung der internen Qualitätsstandards, die Personalentwicklung und Führung eines achtköpfigen Teams, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien, sowie die Pflege der Netzwerke mit anderen Bildungseinrichtungen gehören zu den Leitungstätigkeiten.
In einer Übergabezeit können sie ausführlich eingearbeitet werden.
Was sollten Sie als Leitungskraft mitbringen?
• Ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, der Sozialen Arbeit, der Erziehungswissenschaften, eine Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in oder ein vergleichbarer Abschluss
• Langjährige Berufserfahrung, gerne auch Erfahrung als Kita-Leitung oder stellvertretende Kita-Leitung
• Entsprechende Qualifikationen als Leitungskraft
• Erfahrung oder Bereitschaft für die Reggio-Pädagogik
Bezahlung nach TVÖD.
Bewerbungen bitte an: vorstand@kinderhaus-wetterau.de
Vorstand
Kinderhaus Wetterau e.V.
Raiffeisenstr. 8
61169 Friedberg
Tel: 06031 / 63634
Raiffeisenstr. 8, 61169 Friedberg
Wir suchen

eine pädagogische Fachkraft zur Unterstützung unseres Kinderhaus-Teams.
Ab sofort in Vollzeit (39 Stunden) oder Teilzeit mit dem Schwerpunkt altersgemischte Gruppe ab 2 Jahren.
Die Stelle ist unbefristet.
Magst du mit uns auf Schatzsuche gehen?
Bei uns gibt es täglich Neues zu entdecken und zu erforschen.
Gemeinsam erleben wir mit Spaß immer neue Abenteuer, sind viel an der frischen Luft, sind kreativ, bunt und lebendig.
Jede Bezugsperson bringt ihre persönlichen Kompetenzen ein und entwickelt sich gemeinsam mit den Kindern weiter.
Von Klein auf werden die Kinderhaus-Kinder liebevoll betreut und ihre Individualität respektiert.
Im Kinderhaus werden Kinder ab 6 Monaten bis zum Ende der Grundschulzeit betreut.
Es gibt eine Krippe und eine altersgemischte Familiengruppe/ Hort.
Es besteht eine aktive Erziehungspartnerschaft mit Eltern.
In familiärer Atmosphäre wirkt ein hochmotiviertes Team.
Bezahlung nach TVÖD, fachliche Weiterbildungen, regelmäßige Teamsitzungen, Supervision und vergütete Vorbereitungszeiten sind garantiert.
Wir sind zertifiziert als „reggio-inspiriertes Kinderhaus“.
Bewerbungen bitte an: petra.abdelmalek@kinderhaus-wetterau.de
Kinderhaus Wetterau e.V.
Raiffeisenstr. 8
61169 Friedberg
Tel: 06031 / 63634

Info zum Masernschutzgesetz für Familien
Seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz betrifft alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren, mindestens ein Jahr alt sind und in einer Kindertageseinrichtung betreut werden oder arbeiten.
Alle betroffenen Personen müssen eine Masernschutzimpfung oder eine Masern – Immunität aufweisen. Alle Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen zwei Masern- Schutzimpfungen oder eine ausreichende Masern- Immunität nachweisen.
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen entsprechenden Nachweis vorlegen, sind von der Regelung ausgenommen.
Kinder, die bereits im Kinderhaus betreut werden, müssen den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021erbringen.
Neuangemeldete Kinder müssen den Nachweis mit Eintritt in das Kinderhaus Wetterau e.V. erbringen, in den oben genannten Formen.
Der Nachweis der Schutzimpfung bzw. der ausreichenden Immunisierung kann durch den Impfausweis, das gelbe Untersuchungsheft oder- insbesondere bei bereits erlittener Krankheit- ein ärztliches Attest erbracht werden. Hierfür können Kopien der Unterlagen eingereicht werden, auf denen die Schutzimpfungen ersichtlich sind.
Wenn nach Ablauf der Frist noch kein Nachweis erbracht wurde, kann die Leitung oder der Vorstand des Kinderhauses das zuständige Gesundheitsamt informieren, dieses entscheidet nach Ablauf einer Frist (Zehn Tage bis drei Monate), ob ein Betreuungsverbot ausgesprochen wird.–
Petra Ben Abdelmalek
(Leitung)
Kinderhaus Wetterau e.V.
Raiffeisenstr. 8
61169 Friedberg
Tel.: 06031 – 63634
Email: petra.abdelmalek@kinderhaus-wetterau.de
Homepage: www.kinderhaus-wetterau.de
Fortbildung im Rahmen des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans
Liebes BEP-Tandem & Interessierte,
die Fortsetzung der Fortbildung im Rahmen des hessischen Bildungs- und Erziehungsplan zum Modul 9 „Starke Kinder – Bewegung, Entspannung und Gesundheit in Kita und Grundschule“
im Kinderhaus Wetterau e.V.,
ist nun verlegt auf Mittwoch den 09. Februar 2022.
Wir werden den dritten Teil des Moduls mit der Multiplikatorin Frau Dillenburger gestalten.
Die Fortbildung findet am Mittwoch den 09.02.2022 von 9-16.30 Uhr statt.
Am dritten Teil geht es verstärkt um das Thema Entspannung und Gesundheit.
Die Teilnahme an insgesamt drei Fortbildungstagen ist notwendig für die Anerkennung der BEP-Pauschale im KiFöG.
Ich bitte um verbindliche Anmeldung (Name, Anschrift, Einrichtung)
per eMail an: petra.abdelmalek@kinderhaus-wetterau.de
Mit freundlichen Grüßen,
—
Petra Ben Abdelmalek
(Leitung)
Kinderhaus Wetterau e.V.
Raiffeisenstr. 8
61169 Friedberg
Schließzeiten
im Jahr 2021 | Grund |
16. Februar | Faschingsdienstag nur bis 13:00 Uhr |
22. Februar | Pädagogischer Tag |
03./04. Mai | Konzeptionstage |
09. August bis 29. August | Sommerpause |
17. September | Betriebsausflug |
24. Dezember 2021 bis 02. Januar 2022 | Winterpause |
im Jahr 2022 | Grund |
22. Februar | Pädagogischer Tag |
01. März | Faschingsdienstag nur bis 13:00 Uhr |
16./17. Mai | Konzeptionstage |
15. August bis 04. September | Sommerpause |
30. September | Betriebsausflug |
27. Dezember 2021 bis 02. Januar 2022 | Winterpause |
Verlängerung der „Appell-Regelung“

Update bzgl. Coronavirus vom 21.01.2021, 16:00 Uhr, Kinderhaus Wetterau e.V.
Liebe Familien,
das hessische Corona-Kabinett hat wiederholt getagt und für Kitas keine Änderung des bisherigen Wegs (Appell-Regelung) vorgesehen.
Die bisherige Regelung wird verlängert und gilt bis 14. Februar.Ministerpräsident Volker Bouffier appellierte erneut mit Nachdruck an die Eltern, ihre Kinder zuhause zu betreuen und die Kinderkranktage, die nun erhöht worden sind, in Anspruch zu nehmen. Er wies an diesem Punkt auch darauf hin, dass die Länder sich geeinigt hätten, die Maßnahmen in den Bundesländern vor dem 14. Februar – je nach Infektionslage – möglicherweise noch zu verschärfen, wenn die Zahlen nicht wie gewünscht sinken.
Auch der Gesundheitsminister Kai Klose sagte, dass Eltern nur dann ihre Kinder in die Einrichtungen bringen sollten, wenn eine andere Betreuung nicht möglich sei.
Kinder, für die der Besuch im Kinderhaus unverzichtbar ist, bekommen weiterhin ein Betreuungsangebot.
Allerdings werden wir ab dem 01.02.2021 in Anlehnung an die städtischen Kitas die Betreuung bis maximal 15 Uhr beschränken.
Wir appellieren dringend an Euch, die Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist.
Anbei findet ihr einen Anmeldebogen zur „Notbetreuung“. Bitte gebt diesen bis spätestens Montag den 25.01.21 unterschrieben zu Händen der Leitung zurück. Dies ist auch per Mail möglich.
Liebe Grüße,
Vorstand & Leitung
Kinderhaus Wetterau e.V.
Verlängerung des Lockdowns bis 31. 01.21

Liebe Familien,
das hessische Corona-Kabinett hat gestern getagt und entschieden, dass die Kitas offen bleiben. Mit der neuen Verordnung und konkreteren Vorgaben können wir laut Aussage des HMSI jedoch erst Morgen rechnen.
Weiterhin wird es wohl ein Betretungsverbot für Kitas nicht geben.
Die Kitas bleiben offen und Eltern sind weiterhin gebeten, ihre Kinder nicht in die Betreuung zu geben, wenn ihnen das möglich ist.
Kinder, für die der Besuch im Kinderhaus unverzichtbar ist, bekommen weiterhin ein Betreuungsangebot.
Wir appellieren aber dringend an euch, die Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist.
Anbei findet ihr einen Anmeldebogen zur „Notbetreuung“. Bitte gebt diesen umgehend unterschrieben zu Händen der Leitung zurück. Dies ist auch per Mail möglich.
Sobald wir nähere Informationen vorliegen haben, werden wir sie Euch weiterleiten.
Liebe Grüße,–
Petra Ben Abdelmalek
(Leitung)
Kinderhaus Wetterau e.V.
Raiffeisenstr. 8
61169 Friedberg
Tel.: 06031 – 63634
Email: petra.abdelmalek@kinderhaus-wetterau.de
Homepage: www.kinderhaus-wetterau.de
Betrieb vom 16.12.20 bis 10. 01.21

Landesweite Maßnahmen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Liebe Familien,
aufgrund der anhaltenden Dynamik der Corona-Pandemie sehen sich Bund und Länder erneut zu kurzfristigen Maßnahmen gezwungen.
Um die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und damit die rasante Ausbreitung der Infektion einzudämmen, hält es die Landesregierung im Einklang mit dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Länder vom 13.12.2020 für erforderlich,
den Betrieb der Kindertageseinrichtungen
vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021
auf ein Minimum zu reduzieren.
Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse von Familien und insbesondere das Kindeswohl soll jedoch von einem Betretungsverbot abgesehen werden.
Wichtig zu beachten ist: Das Betretungsverbot für Kinder und Beschäftigte im Kinderhaus besteht weiterhin,
- wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen,
- oder solange sie einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts nach § 30 Infektionsschutzgesetz) unterliegen,
- oder wenn in ihrem Hausstand bei einer Person eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen worden ist und sie sich daher ebenfalls in Quarantäne begeben müssen (generelle Absonderung nach § 3a 1. Corona-Verordnung). Dies gilt nicht für Personen, bei denen in den letzten drei Monaten mittels PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 bereits nachgewiesen wurde.
Kinder, für die der Besuch im Kinderhaus unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
Wir appellieren aber dringend an euch, die Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist.
Anbei findet ihr einen Anmeldebogen zur „Notbetreuung“. Bitte gebt diesen umgehend unterschrieben zu Händen der Leitung zurück.
Beste Grüße,
Euer Vorstand und Leitung–
Petra Ben Abdelmalek
(Leitung)
Kinderhaus Wetterau e.V.
Raiffeisenstr. 8
61169 Friedberg
Tel.: 06031 – 63634
Email: petra.abdelmalek@kinderhaus-wetterau.de
Homepage: www.kinderhaus-wetterau.de